SOFTWARE FÜR BETRIEBSRÄTE

Die ganze Betriebsratsarbeit. Eine Anwendung.

Sitzungen, Vorgänge, Wissen, Dokumente, Chat, Portal, Übergabe. Elf Bereiche, alles fertig gebaut.

Was fehlt, ist der Echtbetrieb. Fünf Gremien bekommen sie deshalb kostenlos und bringen ihre Wünsche ein. Was dabei herauskommt, ist meist schnell eingebaut.

40+ Vorschriften gerechnet
Betrieb in Deutschland
€ je Mitglied, zahlt der Arbeitgeber
11
Bereiche, alle fertig
40+
Vorschriften gerechnet, mit Fundstelle
0
Rechte im Arbeitgeberzugang
20 €
je Mitglied, alles enthalten. gezahlt vom Arbeitgeber, § 40
Server und Sicherungen in Deutschland
AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, vor dem Termin
In der Anwendung kein Tracking, keine Cookies

Noch keine Referenzliste, und fremde Namen auf der Startseite wären erfunden. Dafür gibt es die Beta: Die ersten fünf Gremien arbeiten kostenlos damit und sagen uns, was ihnen fehlt. Betrieben wird das von Auterra aus Berlin. Anfragen beantwortet niemand aus dem Vertrieb, sondern der Entwickler selbst. Wer dahintersteht

Fünf kostenlose Beta-Plätze. Die Anwendung ist fertig, aber in keinem Gremium im Echtbetrieb. Wer jetzt einsteigt, zahlt für die Beta nichts und bekommt danach dauerhaft vergünstigte Konditionen. Wünsche aus der Beta landen schnell in der Anwendung.
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Vierundzwanzig Sekunden, eine Frist

Eine Unterrichtung nach § 99 BetrVG geht am 28. Mai 2026 ein. Die Wochenfrist endet rechnerisch an Fronleichnam, und damit nicht an dem Tag, den der Kalender im Kopf nennt.

Ohne Ton verständlich, 24 Sekunden. Die vier Schritte der Begründungsspur sind der Ausgabetext der Fristenregel: gerechnet, nicht nachgestellt. Wie die Anwendung rechnet

Vier Unterschiede

Die Funktionsliste haben alle. Das hier nicht.

01

Die Amtsperiode steckt im Datenmodell

Deshalb ist der Wechsel nach der Wahl kein Export, sondern ein geführter Prozess: Vereinbarungen, Beschlüsse und Wissen gehen mit, personenbezogene Vorgänge einzeln geprüft.

Nicht nachrüstbar. Wer ohne diesen Gedanken angefangen hat, müsste jede Tabelle anfassen.
02

Vorschlag, Begründung, Bestätigung

Die Anwendung entscheidet nie selbst. Sie nennt die Norm und die Daten: „§ 25 Abs. 2, Liste B, Rang 3, weil Rang 1 und 2 verhindert sind.“ Ein Mensch bestätigt, das Protokoll hält fest, wer.

Vor Gericht zählt nicht die Rechnung, sondern der Nachweis.
03

Der Arbeitgeberzugang ist eine leere Spalte

Es gibt ihn, § 79a BetrVG verlangt ihn. Er trägt null Rechte: kein Lesen von Sitzungen, Vorgängen, Dokumenten, Chat. Nur was das Gremium einzeln freigibt.

Prüfbar: In der Rechtematrix steht seine Spalte hervorgehoben und leer.
04

Ein Werkzeug statt sieben

Wissen, Vorgänge, Ablage, Kalender, Chat, Portal, Gesetzestext. Andere verkaufen ein Sitzungswerkzeug und überlassen Ihnen den Rest.

Und ein Preis, in dem alles davon steckt.

Womit arbeiten Sie heute? Wahrscheinlich mit sieben Dingen.

Jede Zeile ein Werkzeug, das Sie danach nicht mehr brauchen.

Was Sie tun Heute In Auterra BR
Wissen sammeln, das die Wahl überstehtWord auf dem LaufwerkWissensdatenbank mit Fassungen und Volltextsuche
Anhörungen und Beschwerden verfolgenExcel und GedächtnisVorgänge mit Frist und Verantwortlichem, Liste oder Kanban
Sich untereinander verständigenWhatsApp oder das Teams des ArbeitgebersChat je Ausschuss, für den Arbeitgeber unerreichbar
Termine und Fristen im Blick behaltenOutlook des ArbeitgebersEigener Kalender, Warnung bei fehlender Beschlussfähigkeit
Die Belegschaft informierenSchwarzes BrettPortal, sichtbar nur mit Freigabe und Begründung
Fristen ausrechnenKalender und Bauchgefühl§§ 187, 188, 193 BGB mit Feiertagen je Bundesland
An das nächste Gremium übergebenEin AktenordnerGeführte Übergabe mit Protokoll als PDF
Nachweisen, dass der Arbeitgeber nichts siehtVertrauenRechtematrix auf einer Seite

Ein Zugang, ein Rechtemodell, eine Suche. Der Beschluss hängt an der Schulung, die Schulung am Budget, der Vorgang am Tagesordnungspunkt.

Elf Bereiche, ein Gremium

Alles teilt sich Mitglieder, Rechte und Amtsperiode.

Sitzungen: von der Einberufung bis zur Niederschrift

Geführt durch Ladung, Tagesordnung, Anwesenheit, Beschlüsse und Niederschrift. Nach der Freigabe unveränderlich.

Ladungsfrist § 29 Abs. 2Nachrücken § 25 Beschlussfähigkeit § 33 Abs. 2Mehrheiten § 33 / § 36 Aussetzung § 35Abschrift § 34 Abs. 2

Fristen

§§ 187, 188, 193 BGB mit Feiertagen je Bundesland. Jede Frist mit Herleitung, im Kalender, mit Erinnerung.

Vereinbarungen

Laufzeit, Kündigungsfrist und Nachwirkung nach § 77 automatisch berechnet.

Wissen

Räume, Seiten, jede Fassung wiederherstellbar. Gehört dem Gremium, nicht der Amtsperiode.

Vorgänge

Anhörung, Zustimmung, Beschwerde: mit Status, Frist und Verantwortlichem. Liste oder Kanban.

Kalender

Sitzungen, Fristen, Abwesenheiten in einer Ansicht. Warnt vor Terminen ohne Beschlussfähigkeit. ICS-Export.

Chat

Eigene Räume je Ausschuss. Für den Arbeitgeber technisch nicht einsehbar.

BetrVG

Volltext im Produkt. Bei der Anhörung steht § 102 daneben.

Schulung & Budget

§ 37 Abs. 6 und 7 getrennt, Kosten je Seminar, Budget nach § 40 mit Beschlussbezug.

Portal

Zugang der Belegschaft. Sichtbar nur, was freigegeben wurde, jede Freigabe mit Begründung.

Übergabe & Ablage

Geführter Wechsel mit Protokoll. Dateien mit Fassungen, Prüfsumme und Aufbewahrungsfrist.

Rechtssicher arbeiten heißt: es nachweisen können

Fünf Formfehler kippen Beschlüsse, keiner davon hat mit dem Inhalt zu tun. Was unwirksam wäre, lässt die Anwendung nicht zu.

Auszug aus über 40 gerechneten Vorschriften.
NormWas gerechnet wird
§ 25 Abs. 1 S. 2„Entschuldigt“ löst das Nachrücken aus, „unentschuldigt“ nicht
§ 29 Abs. 2Ladungsfrist, und jeder Punkt trägt, wann er mitgeteilt wurde
§ 33 Abs. 1Mehrheit der Anwesenden, Enthaltungen wirken wie Nein
§ 33 Abs. 2Beschlussfähigkeit je Abstimmung neu, mit jedem Kommen und Gehen
§ 37 Abs. 7Drei Wochen je Amtsperiode, vier bei erstmaliger Wahl
§ 77 Abs. 6Nachwirkung bei erzwingbarer Mitbestimmung
§ 193 BGBFristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag rückt auf den Werktag

„Rechtssicher“ schreiben viele auf die Startseite. Wenige schreiben dazu, woran man das prüfen könnte. Bei uns steht jede Regel mit ihrer Fundstelle offen da. Die Entscheidung selbst trifft immer Ihr Gremium.

Woran Sie vergleichen sollten

Die Fragen, die im Auswahlgespräch selten gestellt werden.

Frage Word, Excel &
E-Mail
Übliche
Betriebsratssoftware
Auterra BR
Was passiert nach der nächsten Wahl? Ordner wandert weiter Daten bleiben liegen Geführte Übergabe mit Protokoll
Warum rückte genau dieses Ersatzmitglied nach? Aus dem Gedächtnis Ergebnis ja, Herleitung selten Norm, Daten, Person, Zeitstempel, unveränderlich
Steht vorab öffentlich, was gerechnet wird? entfällt In der Regel nicht Ja, mit Fundstelle
Was kann der Arbeitgeberzugang? Der Mailserver gehört ihm Lesen, teils HR-Anbindung Null Rechte
Sind Wissen, Vorgänge, Chat und Portal enthalten? Sieben Werkzeuge Teils im teureren Paket Alles, ein Preis
Wer kann Ihre Daten lesen? Jeder Laptop, jedes Postfach Meist ohne Feldverschlüsselung Deutschland, empfindliche Felder AES-256
Wie kommen Sie wieder heraus? Gar nicht erst hinein Export auf Anfrage Jederzeit selbst, vollständig

Mittlere Spalte: was uns in Auswahlgesprächen und aus öffentlichen Angaben begegnet, Stand September 2026. Kein bestimmtes Produkt.

Wie eine Personalakte behandelt

Kündigungsanhörungen, Beschwerden, Verhinderungsgründe.

Mandantentrennung

Erzwungen in der Datenbank, bei jedem Zugriff.

Zweiter Faktor

Pflicht, nicht Angebot.

Feldverschlüsselung

Die empfindlichsten Felder zusätzlich mit AES-256.

Datenträger

Verschlüsselt, Schlüssel nicht auf dem Server.

Nachweisprotokoll

Nachträglich nicht änderbar.

Virenprüfung

Jede Datei vor dem Ablegen.

Löschkonzept

Fristen je Objektart, automatisch.

Kein Tracking

In der Anwendung keine Zählpixel, keine Reichweitenmessung, keine fremden Skripte.

Zuerst der Beschluss, dann der Zugang

Kaufen kann Ihr Gremium nichts, beschließen schon. Und zahlen muss es der Arbeitgeber, § 40 Abs. 1 BetrVG. Beide Beschlusstexte stehen fertig bereit, ohne Anmeldung.

Fünf Plätze, alle elf Bereiche

Kostenlos in der Beta

Sie bekommen Zugang, AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO und das Sicherheitsblatt, und zwar vor jedem Termin. In der Beta ohne Kosten und ohne Zahlungsmittel.

Beta-Platz sichern
So läuft es ab
  • 1. Mandant wird eingerichtet
  • 2. Der Vorsitz lädt ein, niemand registriert sich selbst
  • 3. Startpaket legt eine fertige Wissensstruktur an
  • 4. Erste Sitzung, geführt von der Leitstelle
  • Ausleitung Ihrer Daten jederzeit, danach Löschung mit Bestätigung

Häufige Fragen

Sieht der Arbeitgeber, was wir eintragen?

Nein. Seinen Zugang gibt es, § 79a BetrVG verlangt ihn, aber er trägt kein einziges Leserecht. Er sieht nur, was das Gremium einzeln freigibt.

Was ihm zusteht, geht den gesetzlichen Weg: die Abschrift nach § 34 Abs. 2 aus der freigegebenen Niederschrift.

Was kostet es, und wer bezahlt?

In der Beta kostenlos, für fünf Gremien. Danach 20 € netto je ordentlichem Mitglied und Monat, alles enthalten, Ersatzmitglieder kostenfrei. Einzelheiten auf der Preisseite.

Zahlen muss der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Die Anschaffung braucht einen Beschluss des Gremiums. der Text dafür steht fertig hier, samt Aufforderung an den Arbeitgeber.

Hilft uns die Software, rechtssicher zu arbeiten?

Dafür ist sie gebaut. Sie rechnet Fristen, Mehrheiten, Beschlussfähigkeit und Nachrücken, sperrt, was unwirksam wäre, und nennt zu jedem Vorschlag die Norm. Welche Vorschriften das sind, steht offen nachlesbar.

Was sie nicht abnimmt: die Entscheidung. Die trifft das Gremium. Deshalb protokolliert sie auch, wer auf welcher Grundlage bestätigt hat.

Was passiert nach der nächsten Wahl?

Vereinbarungen, Beschlüsse, Wissen, Fristen und Budget gehen automatisch über. Personenbezogene Vorgänge ausdrücklich nicht, die werden einzeln geprüft.

Am Ende steht ein Übergabeprotokoll als PDF. Die alte Periode bleibt lesbar, aber nicht änderbar.

Wie kommen wir wieder heraus?

Vollständige Ausleitung jederzeit, ohne Rückfrage. Danach Löschung binnen 30 Tagen mit Bestätigung in Textform.

Ein Anbieter, der diese Frage ungern beantwortet, beantwortet sie damit.

Gehen unsere Inhalte an einen externen Dienst?

Nein. Server und Sicherungen stehen in Deutschland, keine Verarbeitung außerhalb der EU, keine Cloud-KI. Der einzige Dienstleister ist der Mailversand, und dessen Mails enthalten nie Inhalte.

Das gilt für die Anwendung. Diese Webseite ist etwas anderes: Ihr Kontaktformular nutzt einen Versanddienstleister mit Servern in den USA, und seit Oktober 2026 misst hier ein Google-Ads-Tag, welche Anzeige zu einer Anfrage geführt hat. Beides steht in der Datenschutzerklärung. In die Anwendung reicht davon nichts hinein.

Läuft das auf dem Handy?

Webanwendung im Browser, ohne Installation. Die Berechtigung wird bei jedem Klick neu geprüft: Wer ausscheidet, ist sofort draußen.

Wir sind neun Leute und keine IT-Abteilung.

Gebaut für Gremien mit 5 bis 15 Mitgliedern. Nach einer Wahl sind die meisten neu, deshalb führt die Leitstelle Schritt für Schritt durch die Sitzung und ein Startpaket legt die Wissensstruktur an.